Alain M.G. Kathola
Magister Artium

Anwalt des Kindes München e.V.


Vormund, Verfahrensbeistand, Ergänzungs- und Umgangspfleger

Kontakt

Pütrichstraße 1
D-81667 München

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Fax: + +49 89/38534045
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Vormund

(von althochdeutsch munt „Schirm, Schutz, Gewalt“) bezeichnet die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (Mündel, veraltet Vogtkind), der die eigene Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für das Vermögen dieser Person. (wiki)

Verfahrensbeistand

hat die Aufgabe, in kindschaftsrechtlichen Verfahren die Interessen Minderjähriger zu vertreten und kann hier Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen. Der Verfahrensbeistand wird regelmäßig auch als „Kinder- und Jugendanwalt“ oder "Anwalt des Kindes" bezeichnet. (wiki)

Ergänzungspfleger

die gerichtliche Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen auf eine andere Person nach deutschem Familienrecht Wegen der hohen Voraussetzungen, die bei einem Entzug der gesamten elterlichen Sorge (§ 1666 BGB) vorliegen müssen, erfolgt oft zunächst nur ein Teilentzug und die Bestellung eines Ergänzungspflegers. (wiki)

Umgangspfleger

Kann beim Vorliegen bestimmter Bedingungen vom zuständigen Familiengericht angeordnet werden. Der Umgangspfleger ist dann befugt zu bestimmen, wie und wann der vom Gericht geregelte Umgang des Kindes beziehungsweise der Kinder mit dem getrennt lebenden Elternteil auch gegen den Willen des anderen Elternteils durchgesetzt wird. (wiki)